Elektrokontrollen / Sicherheitsnachweis
Sichere elektrische Installationen sind die Basis für den Schutz von Personen und Sachgegenständen. So praktisch Strom ist, so gefährlich kann er sein, wenn er unsachgemäss behandelt wird oder in fehlerhaften Installationen und Geräten fliesst. Unfälle und Brände sind dann nicht auszuschliessen. Darum müssen die verantwortlichen Eigentümer:innen ihre Anlagen regelmässig überprüfen lassen.
Die Installationskontrolle Schritt für Schritt erklärt
1. Schriftliche Aufforderung
Der/die Eigentümer:in erhält von der Netzbetreiberin eine schriftliche Aufforderung für die periodische Kontrolle und Einreichung des Sicherheitsnachweises mit dem Mess- und Prüfprotokoll.
2. Kontrollfirma beauftragen
Als Eigentümer:in beauftragen Sie einen Sicherheitsberater, um die Kontrolle durchzuführen. Beachten Sie, dass der Sicherheitsberater nicht von einem Unternehmen sein darf, welches an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandhaltung der elektrischen Installationen beteiligt war. Eine Liste der unabhängigen Sicherheitsberater finden Sie unter www.esti.admin.ch. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnis liegt beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI).
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3. Durchführung der Kontrolle
Die Kontrolle umfasst sämtliche Installationen im Gebäude, vom Sicherungskasten bis zur Steckdose. Kontrolliert wird gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen. Entspricht alles den Anforderungen, erhalten Sie den Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen. Die Kosten für die Aufwände der Kontrolle bezahlt der/die Eigentümer:in. Eine allfällige Mängelbehebung wird zusätzlich von der Elektroinstallationsfirma zu Lasten des/der Eigentümers:in in Rechnung gestellt.
4. Mängelbehebung
Stellt der Sicherheitsberater Mängel fest, verfasst er einen ausführlichen Bericht. Die Mängel müssen durch einen konzessionierten Elektroinstallateur, welcher vom/von der Eigentümer:in beauftragt wird, behoben werden. Danach informiert Ihr Elektroinstallateur mit einer Erledigungsanzeige den Sicherheitsberater. Anschliessend wird der Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll erstellt.
5. Sicherheitsnachweis
Sind die Installationen mängelfrei, stellt der Sicherheitsberater zusammen mit einem Mess- und Prüfprotokoll einen Sicherheitsnachweis aus und übergibt diesen dem/der Eigentümer:in. Als Dienstleistung stellt der Sicherheitsberater oder die akkreditierte Inspektionsstelle oft auch der Netzbetreiberin ein Exemplar zu. Allein der/die Eigentümer:in der Installation ist stets verantwortlich dafür, dass die Netzbetreiberin den Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll rechtzeitig erhält.
Es ist dem Eigentümer gesetzlich vorgeschrieben, den Sicherheitsnachweis bis zur nächsten Kontrolle aufzubewahren sowie diesen an den Netzbetreiber zu übergeben.
Häufige Fragen
Weshalb braucht es eine Sicherheitsprüfung?
Was ist ein Sicherheitsnachweis?
Wie läuft eine Installationskontrolle ab?
Wer ist berechtigt, die periodische Kontrolle auszuführen?
Wer darf Mängel beheben?
Wer ist für die Sicherheit der Elektroinstallationen verantwortlich?
Kontrolle bei Handänderung
Wer Bezahlt die Kontrolle?
Weiter Fragen?
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail an HIK@ewobergoms.ch senden oder Rufen Sie Uns an.