Wer ist berechtigt, die periodische Kontrolle auszuführen?

Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden. Berechtigt sind Unternehmungen bzw. Personen, welche über eine Kontrollbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) verfügen. ESTI Verzeichnis

Wichtig: Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.

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