Kontrolle bei Handänderung

Wenn bei einer Handänderung die letzte periodische Kontrolle länger als 5 Jahre zurückliegt, ist eine erneute Kontrolle erforderlich. Massgebend ist das Kontrolldatum auf dem letzten Sicherheitsnachweis. Für die Durchführung der Sicherheitskontrolle ist der/die Eigentümer:in der elektrischen Installation verantwortlich. Ob es sich dabei um den übertragenden oder den erwerbenden Eigentümer handelt, wird in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) nicht präzisiert. Wir empfehlen Ihnen, sich gegenseitig zu einigen und die Zuständigkeit vertraglich festzulegen.

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