Wer darf Mängel beheben?

Der/die Eigentümer:in übergibt die Mängelliste einer Elektroinstallationsfirma seiner Wahl und beauftragt diese mit der Mängelbehebung. Diese bestätigt die Sicherheit der Installation mit Unterschrift auf der Mängelliste und sendet diese an die kontrollberechtigte Unternehmung zum Ausstellen des Sicherheitsnachweises. Der Sicherheitsnachweis darf erst ausgestellt werden, wenn sämtliche Mängel behoben wurden. Zu beachten gilt, dass die Mängelbehebung innerhalb der gesetzten Frist zur Einreichung des Sicherheitsnachweises erledigt sein muss.

Hinweis: Die Elektroinstallationsfirma die beauftragt wird darf auch die Firma sein welche die Elektroinstallation Installiert hat oder bereits änderungen vorgenomen hat.

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