Eigenverbrauchsgemeinschaft EVG
Ob als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, Wohnbaugenossenschaft oder als Gemeinschaft von Stockwerkeigentümern – eine eigene Solaranlage ermöglicht einen Beitrag zur Energiewende und eröffnet verschiedene Möglichkeiten, vom erzeugten Solarstrom zu profitieren.
Die gemeinsame Nutzung des selbst produzierten Stroms innerhalb einer Liegenschaft oder mit
Nachbarliegenschaften durch einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV / vZEV) realisiert werden. Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) bietet mehreren Liegenschaften innerhalb einer Gemeinde, die Möglichkeit, gemeinsam vor Ort erzeugten Strom zu nutzen.
Unsere neuen Abrechnungslösungen – EVG ZEV / vZEV oder EVG LEG Obergoms / EVG LEG Goms –
bietet Ihnen eine nachvollziehbare und verlässliche Verwaltung von der Abrechnung bis zum Inkasso. Nähere Details zu unseren Produkten finden Sie weiter untern. Oder vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Fachspezialisten.
Der Verteilnetzbetreiber übernimmt die Verantwortung für Stromversorgung, Messung und Abrechnung der einzelnen EVG’s. Der individuelle Stromverbrauch wird in Photovoltaikbezug und Netzbezug unterschieden. Die Abrechnung des Netzbezugs erfolgt gemäß den aktuell gültigen Tarifen des jeweiligen Verteilnetzbetreibers (VNB), während der PV-Bezug nach dem vereinbarten Solartarif des Photovoltaikanlagen-Betreibers abgerechnet wird.

Unsere Produkte
Wenn Sie keine Kapazitäten für zeitintensive Büroarbeiten wie Inkasso oder Mahnwesen haben,
unterstützen wir Sie gerne. Wir übernehmen diese Aufgaben zuverlässig und effizient für unsere
Kunden.










