FAQ – ZEV, vZEV, EVG & LEG
Warum wurde das Stromgesetz angepasst?
Was ist die gesetzliche Grundlage für ZEV, vZEV und LEG?
Wie erfolgt die Abrechnung beim ZEV/vZEV?
Gibt es eine Tarifbeschränkung im ZEV/vZEV?
Können ZEV/vZEV Teilnehmende das Produkt Naturenergie wählen?
Ja aber der ZEV/vZEV wird gegenüber dem Netzbetreiber als ein Endkunde behandelt und muss daher dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmenden wählen.
Können ZEV/vZEV Teilnehmende ihren Netzstromanbieter wählen?
Dies ist erst ab einer Gesamtjahresbezugsmenge von 100’000 kWh Jahresverbrauch möglich.
Wie funktionieren Messung und Abrechnung in einer LEG?
Wie wird der lokale Stromtarif in einer LEG bestimmt?
Können LEG-Teilnehmende auch zusätzlich das Angebot Naturenergie nutzen?
Ja Teilnehmende bleiben gegenüber dem Netzbetreiber Endkund:innen und können grundsätzlich auch zusätzlich zum LEG-Stromtarif weiterhin vom Angebot Solarstrom profitieren.
Braucht jede LEG-Adresse einen Smart Meter?
Ja für LEG sind intelligente Messsysteme (Smart Meter) Voraussetzung, da sie die Basis für die Abrechnung und Lastgangdaten liefern.

