Unsere Lösung für Sie: EVG ZEV/vZEV.

EVG ZEV/vZEV – Eigenverbrauchsgemeinschaft

Durch eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) können mehrere Endverbraucher die vor Ort produzierte Energie gemeinsam nutzen. Der Verteilnetzbetreiber ist für die Stromversorgung, die Strommessung und die Abrechnung der einzelnen EVG-Teilnehmer verantwortlich. Der Stromverbrauch der Teilnehmer wird in PV-Bezug und Netzbezug unterteilt. Die Abrechnung des Netzbezuges erfolgt nach den jeweils gültigen Tarifen des Verteilnetzbetreibers (VNB) und der PV-Bezug zum definierten und eingewilligten Solartarif des Photovoltaikbesitzers.

Wichtige Eckpunkte:

  • Rechtsverhältnis zum Verteilnetzbetreiber bleibt bestehen
  • Komplette Abrechnungsdienstleistung des Verteilnetzbetreibers (Rechnungstellung, Mahn- und Inkassowesen)
  • Jeder Teilnehmer erhält weiterhin die Stromrechnung vom Verteilnetzbetreiber
  • Unterhalt (Bewirtschaftung + Eichung) der Messgeräte durch Verteilnetzbetreiber
  • Gründung muss 3 Monate im Voraus gemeldet und vertraglich festgehalten werden

Kosten:

  • Auf Anfrage

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EVG - Anfragen

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