Unsere Lösung für Sie: EVG ZEV/vZEV.
EVG ZEV/vZEV – Eigenverbrauchsgemeinschaft
Durch eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) können mehrere Endverbraucher die vor Ort produzierte Energie gemeinsam nutzen. Der Verteilnetzbetreiber ist für die Stromversorgung, die Strommessung und die Abrechnung der einzelnen EVG-Teilnehmer verantwortlich. Der Stromverbrauch der Teilnehmer wird in PV-Bezug und Netzbezug unterteilt. Die Abrechnung des Netzbezuges erfolgt nach den jeweils gültigen Tarifen des Verteilnetzbetreibers (VNB) und der PV-Bezug zum definierten und eingewilligten Solartarif des Photovoltaikbesitzers.
Wichtige Eckpunkte:
- Rechtsverhältnis zum Verteilnetzbetreiber bleibt bestehen
- Komplette Abrechnungsdienstleistung des Verteilnetzbetreibers (Rechnungstellung, Mahn- und Inkassowesen)
- Jeder Teilnehmer erhält weiterhin die Stromrechnung vom Verteilnetzbetreiber
- Unterhalt (Bewirtschaftung + Eichung) der Messgeräte durch Verteilnetzbetreiber
- Gründung muss 3 Monate im Voraus gemeldet und vertraglich festgehalten werden
Kosten:
- Auf Anfrage
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