Was ist: eine LEG

LEG – Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es mehreren Liegenschaften innerhalb eines definierten lokalen Netzes, gemeinsam lokal produzierten Strom – insbesondere aus Photovoltaikanlagen – zu nutzen. Im Gegensatz zu ZEV und vZEV erfolgt die Stromverteilung über das öffentliche Verteilnetz, wobei der Netzbetreiber weiterhin eine zentrale Rolle übernimmt. Die LEG erlaubt eine flexible und zukunftsorientierte Nutzung erneuerbarer Energie, insbesondere dort, wo ein physischer Zusammenschluss (wie bei ZEV oder vZEV) nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wichtige Eckpunkte:

  • Gegenüber Verteilnetzbetreiber ein einzelner Kunde; interne Abrechnung sowie Haftung obliegt der Verantwortung der LEG-Vertretung
  • Nutzung des öƯentliche Verteilnetz
  • Günstigere Netznutzungsgebühr (40 % bzw. 20% Rabatt bei Benutzung Trafostation)
  • Teilnahme mehrerer Liegenschaften über grössere Entfernungen 
  • Produktionsleistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 5 % der Anschlussleistung betragen
  • Keine baulichen Veränderungen
  • Gründung muss 3 Monate im Voraus gemeldet und vertraglich festgehalten werden 
  • Gleiche Gemeinde und gleicher Energieversorger 
  • Netzbetreiber erteilt innerhalb von 15 Tagen Auskunft über die Netztopologie
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