Was ist: eine LEG – Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
LEG – Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es mehreren Liegenschaften innerhalb eines definierten lokalen Netzes, gemeinsam lokal produzierten Strom – insbesondere aus Photovoltaikanlagen – zu nutzen. Im Gegensatz zu ZEV und vZEV erfolgt die Stromverteilung über das öffentliche Verteilnetz, wobei der Netzbetreiber weiterhin eine zentrale Rolle übernimmt.
Die LEG erlaubt eine flexible und zukunftsorientierte Nutzung erneuerbarer Energie, insbesondere dort, wo ein physischer Zusammenschluss (wie bei ZEV oder vZEV) nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wichtige Eckpunkte:
- Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes (kein direkter Zusammenschluss notwendig)
- Teilnahme mehrerer Liegenschaften möglich, auch über verschiedene Gebäude hinweg
- Produktionsleistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 5 % der Anschlussleistung betragen
- Jede teilnehmende Partei bleibt eigenständiger Kunde des Verteilnetzbetreibers
- Messung, Abrechnung und Inkasso erfolgen vollständig über den Verteilnetzbetreiber möglich, falls ein EVG LEG abgeschlossen wird.
- Keine baulichen Anpassungen an der bestehenden Elektroinstallation erforderlich
- Gründung und Anmeldung müssen mindestens 3 Monate im Voraus erfolgen
- LEG Teilnehmer müssen im Netzgebiet desselben Energieversorgers befinden
- LEG Teilnehmer müssen innerhalb derselben Gemeinde sich befinden
- Wenn die Trafostation des Energieversorgers mitbenutzt wird, gibt es nur 20% Rabatt auf die Netznutzung
- Wenn die Trafostation des Energieversorgers nicht benutzt wird, gibt es 40% Rabatt auf die Netznutzung
- Netzbetreiber erteilt innerhalb von 15 Tagen Auskunft über die Netztopologie.

