Elektrokontrollen / Sicherheitsnachweis

Sichere elektrische Installationen sind die Basis für den Schutz von Personen und Sachgegenständen. So praktisch Strom ist, so gefährlich kann er sein, wenn er unsachgemäss behandelt wird oder in fehlerhaften Installationen und Geräten fliesst. Unfälle und Brände sind dann nicht auszuschliessen. Darum müssen die verantwortlichen Eigentümer:innen ihre Anlagen regelmässig überprüfen lassen.

Die Installationskontrolle Schritt für Schritt erklärt

1. Schriftliche Aufforderung

Der/die Eigentümer:in erhält von der Netzbetreiberin eine schriftliche Aufforderung für die periodische Kontrolle und Einreichung des Sicherheitsnachweises mit dem Mess- und Prüfprotokoll. 

2. Kontrollfirma beauftragen

Als Eigentümer:in beauftragen Sie einen Sicherheitsberater, um die Kontrolle durchzuführen. Beachten Sie, dass der Sicherheitsberater nicht von einem Unternehmen sein darf, welches an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandhaltung der elektrischen Installationen beteiligt war. Eine Liste der unabhängigen Sicherheitsberater finden Sie unter www.esti.admin.ch. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnis liegt beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI).

ESTI Verzeichnis

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ESTI Verzeichnis erklärung

3. Durchführung der Kontrolle

Die Kontrolle umfasst sämtliche Installationen im Gebäude, vom Sicherungskasten bis zur Steckdose. Kontrolliert wird gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen. Entspricht alles den Anforderungen, erhalten Sie den Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen. Die Kosten für die Aufwände der Kontrolle bezahlt der/die Eigentümer:in. Eine allfällige Mängelbehebung wird zusätzlich von der Elektroinstallationsfirma zu Lasten des/der Eigentümers:in in Rechnung gestellt.

4. Mängelbehebung

Stellt der Sicherheitsberater Mängel fest, verfasst er einen ausführlichen Bericht. Die Mängel müssen durch einen konzessionierten Elektroinstallateur, welcher vom/von der Eigentümer:in beauftragt wird, behoben werden. Danach informiert Ihr Elektroinstallateur mit einer Erledigungsanzeige den Sicherheitsberater. Anschliessend wird der Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll erstellt.

5. Sicherheitsnachweis

Sind die Installationen mängelfrei, stellt der Sicherheitsberater zusammen mit einem Mess- und Prüfprotokoll einen Sicherheitsnachweis aus und übergibt diesen dem/der Eigentümer:in. Als Dienstleistung stellt der Sicherheitsberater oder die akkreditierte Inspektionsstelle oft auch der Netzbetreiberin ein Exemplar zu. Allein der/die Eigentümer:in der Installation ist stets verantwortlich dafür, dass die Netzbetreiberin den Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll rechtzeitig erhält.

Es ist dem Eigentümer gesetzlich vorgeschrieben, den Sicherheitsnachweis bis zur nächsten Kontrolle aufzubewahren sowie diesen an den Netzbetreiber zu übergeben.

 

Häufige Fragen

Weshalb braucht es eine Sicherheitsprüfung?

Im Interesse der Sicherheit schreibt das Gesetz vor, dass die Installationen periodisch kontrolliert werden müssen. Durch Kontrollen und Messungen werden Gefahrenstellen rechtzeitig...

Was ist ein Sicherheitsnachweis?

Der Sicherheitsnachweis ist ein Dokument, mit dem die kontrollierende Person bestätigt, dass die elektrischen Installationen des Gebäudes den geltenden Sicherheitsanforderungen...

Wer ist für die Sicherheit der Elektroinstallationen verantwortlich?

Verantwortlich für die Sicherheit einer elektrischen Installation ist deren Eigentümer:in. Diese Sicherheit muss er/sie anhand eines gültigen Sicherheitsnachweises jederzeit...

Wer ist berechtigt, die periodische Kontrolle auszuführen?

Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden. Berechtigt sind Unternehmungen bzw. Personen, welche über eine Kontrollbewilligung des...

Kontrolle bei Handänderung

Wenn bei einer Handänderung die letzte periodische Kontrolle länger als 5 Jahre zurückliegt, ist eine erneute Kontrolle erforderlich. Massgebend ist das Kontrolldatum auf...

Wer Bezahlt die Kontrolle?

Die Aufwände der Kontrolle sind durch den/die Installationseigentümer:in zu bezahlen. Auch eventuelle Kosten für die Mängelbehebung werden vom/von der Eigentümer:in der...

Wie läuft eine Installationskontrolle ab?

Das Kontrollunternehmen vereinbart mit dem/der Eigentümer:in einen Termin und führt die Kontrolle durch. Wenn die Installation keine Mängel aufweist, erhält der/die Eigentümer...

Wer darf Mängel beheben?

Der/die Eigentümer:in übergibt die Mängelliste einer Elektroinstallationsfirma seiner Wahl und beauftragt diese mit der Mängelbehebung. Diese bestätigt die Sicherheit der...

Weiter Fragen?

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail an HIK@ewobergoms.ch senden oder Rufen Sie Uns an.