Stromablesung
Zum Jahreswechsel finden die jährlichen Zählerablesungen statt. Auch bei Mieter- oder Besitzerwechseln muss der Strom abgelesen werden, um eine korrekte Fakturierung zu gewährleisten. Bei nicht zugänglichen Gebäuden sind wir für Ihre Hilfe und Mitarbeit dankbar. Sie können uns mit folgendem Formular die Zählerstände einfach und direkt mitteilen: