Photovoltaikanlagen und Plug-und-Play-Photovoltaikanlagen
Weisung der Gemeinde Goms:
Als bewilligungsfreie Solaranlagen gelten Dachanlagen ausserhalb der Dorfkernzonen. Bewilligungsfreie Vorhaben sind vor Baubeginn der für Baubewilligungen zuständigen Behörde zu melden. Die Meldung hat spätestens 30 Tage vor Baubeginn zu erfolgen. Die Unterlagen haben die Informationen zu enthalten, derer es bedarf, um zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Befreiung von der Bewilligungspflicht gegeben sind.
Solaranlagen auf und an Kultur- und Naturdenkmälern von nationaler und kantonaler Bedeutung sowie auf geschützten Bauten in den Dorfkernzonen stellen einen Spezialfall dar (innerhalb des ISOS-Perimeters). Das ISOS und die Dorfkernzonen unterstreichen die Bedeutung des Ortsbildschutzes bei der Installation von Solaranlagen. In Dorfkernzonen gelten besondere Anforderungen, die bei der Planung von Solaranlagen berücksichtigt werden müssen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, um eine Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen des Ortsbildschutzes als auch den Zielen der Solarenergienutzung gerecht werden https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/baukultur/isos-und-ortsbildschutz.html
Es ist zu beachten, dass sogenannte Plug-&-Play-Solaranlagen, die ohne Montage einfach eingesteckt werden können, innerhalb der Bauzone immer bewilligungspflichtig sind. In den Internetplattformen werden dem Bauherrn oft ungenügende Informationen zur Verfügung gestellt. Dem Gesuchsteller wird vermittelt, dass nur der Netzbetreiber informiert werden muss.