Frist Verlängerung

Fristverlängerung für die Einreichung des Sicherheitsnachweises

In begründeten Fällen können wir die Frist zur Einreichung des Sicherheitsnachweises verlängern. Dafür ist eine Kontaktaufnahme durch den Eigentümer, dessen Vertreter, den Elektroinstallateur oder den beauftragten Kontrolleur erforderlich.

hik@ewobergoms.ch

Seit 2024 erlaubt das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) den Elektrizitätswerken, die Fristen für die Einreichung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Allerdings darf der ursprüngliche Ablauf des Sicherheitsnachweises insgesamt nicht mehr als zwei Jahre überschreiten davor war es ein Jahr,

 

Beispiel 1: Verlängerung einer regulären Kontrolle

Erste Aufforderung: 180 Tage vor Ablauf des aktuellen Sicherheitsnachweises

Erste Erinnerung: Weitere 90 Tage Frist

Letzte Erinnerung: Weitere 30 Tage Frist

Maximal erlaubte Fristverlängerung: 2 Jahre = 730 Tage

Abzuziehende Zeit:

120 Tage für die erste und letzte Erinnerung

Verbleibende Frist für eine Verlängerung: 610 Tage

 

Beispiel 2: Verlängerung bei fehlendem oder bereits abgelaufenem Sicherheitsnachweis

Erste Aufforderung: 180 Tage Frist für die Nachreichung

Erste Erinnerung: Weitere 90 Tage Frist

Letzte Erinnerung: Weitere 30 Tage Frist

Maximal erlaubte Fristverlängerung: 2 Jahre = 730 Tage

Abzuziehende Zeit:

180 Tage aus der ersten Aufforderung

120 Tage für die erste und letzte Erinnerung

Verbleibende Frist für eine Verlängerung: 430 Tage

 

Wie erfolgt eine Fristverlängerung?

Die Dauer einer Fristverlängerung liegt im Ermessen des Elektrizitätswerks. In der Regel werden Verlängerungen in Schritten von 90 Tagen gewährt. Vor Ablauf der neuen Frist muss sich der Kunde erneut melden, falls der Sicherheitsnachweis weiterhin nicht eingereicht werden kann.

 

Weitere Informationen zu den Fristen finden Sie unter dem Beitrag Fristen.



Ausnahmebewilligung des ESTI

Link

Auszug;

 

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