Frist Verlängerung
Fristverlängerung für die Einreichung des Sicherheitsnachweises
In begründeten Fällen können wir die Frist zur Einreichung des Sicherheitsnachweises verlängern. Dafür ist eine Kontaktaufnahme durch den Eigentümer, dessen Vertreter, den Elektroinstallateur oder den beauftragten Kontrolleur erforderlich.
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Seit 2024 erlaubt das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) den Elektrizitätswerken, die Fristen für die Einreichung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Allerdings darf der ursprüngliche Ablauf des Sicherheitsnachweises insgesamt nicht mehr als zwei Jahre überschreiten davor war es ein Jahr,
Beispiel 1: Verlängerung einer regulären Kontrolle
Erste Aufforderung: 180 Tage vor Ablauf des aktuellen Sicherheitsnachweises
Erste Erinnerung: Weitere 90 Tage Frist
Letzte Erinnerung: Weitere 30 Tage Frist
Maximal erlaubte Fristverlängerung: 2 Jahre = 730 Tage
Abzuziehende Zeit:
120 Tage für die erste und letzte Erinnerung
Verbleibende Frist für eine Verlängerung: 610 Tage
Beispiel 2: Verlängerung bei fehlendem oder bereits abgelaufenem Sicherheitsnachweis
Erste Aufforderung: 180 Tage Frist für die Nachreichung
Erste Erinnerung: Weitere 90 Tage Frist
Letzte Erinnerung: Weitere 30 Tage Frist
Maximal erlaubte Fristverlängerung: 2 Jahre = 730 Tage
Abzuziehende Zeit:
180 Tage aus der ersten Aufforderung
120 Tage für die erste und letzte Erinnerung
Verbleibende Frist für eine Verlängerung: 430 Tage
Wie erfolgt eine Fristverlängerung?
Die Dauer einer Fristverlängerung liegt im Ermessen des Elektrizitätswerks. In der Regel werden Verlängerungen in Schritten von 90 Tagen gewährt. Vor Ablauf der neuen Frist muss sich der Kunde erneut melden, falls der Sicherheitsnachweis weiterhin nicht eingereicht werden kann.
Weitere Informationen zu den Fristen finden Sie unter dem Beitrag Fristen.
Ausnahmebewilligung des ESTI
Auszug;