Anleitung Zählerablesung

Für Ihre Mithilfe bei schwer zugänglichen Messstellen sind wir Ihnen dankbar.
Wir weisen darauf hin, dass die Mess- und Steuerapparate jederzeit für die EWO AG zugänglich sein müssen. Informationen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit erhalten Sie bei uns.

Benutzen Sie unser Online-Formular für die Meldung Ihrer Zählerstände. Ihre Daten werden weiterverarbeitet und für die Rechnungsstellung verwendet. Um Fehler zu vermeiden ist es jedoch wichtig, dass der Zähler in sporadischen Zeitabständen von den Mitarbeitern der EWO abgelesen wird.

Der Zählerstand kann zur jährlichen Ablesung in der ersten Woche des neuen Jahres, zu Mieterwechseln von Dauermietern oder zu Kontrollmessungen gemeldet werden. 

Bei Eigentumswechsel des Objektes muss die Ablesung durch einen Mitarbeiter der EWO AG erfolgen.