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E L E K T R I S C H E R A U M H E I Z U N G E N Elektrische Raumheizungen können und werden ab dem 1. Juni 2011 grundsätzlich nicht mehr bewilligt.
Basierend auf der Änderung der kantonalen Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen (VREN) vom 09. Februar 2011 dürfen elektrische Widerstandsheizungen nur noch in den in Art 19 aufgeführten Ausnahmefällen eingebaut werden. Gemäss Art 2, Abs 2 ist neu die Kantonale Dienststelle für Energie und Wasserkraft die zuständige Bewilligungsbehörde für solche Fälle. Die Gesuchsformulare für den Energieausweis finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass sich der Bauherr bzw. der beauftragte Ausführende vor Baueingabe über die technischen Möglichkeiten und Anschlussbedingungen mit den Verteilern von leitungsgebundener Energie informieren muss (VREN Art. 45).
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